Jedes Kind zwischen einem und drei Jahren hat das recht auf Förderung (in der Betreuung).
Daher stellen Sie einen Antrag auf Förderung beim Landratsamt. Die Betreuungskosten sind dann gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit. Jedes Kind bekommt eine Förderung. (Betreungskostenzuschuss)
Der Kostenträger ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe Ludwigsburg.
Der Betreuungsvertrag, den die Kindertagespflegeperson mit den Eltern abschließt, ist Privatrechtlich. Darin werden unter anderem die Betreuungszeiten, gesundheitliche Aspekte oder die Bezahlung vereinbart.
An die Fachberatung für Kindertagespflege im Kompetenzzentrum Kindertagespflege in Ludwigsburg können sich alle Eltern bei Fragen zur Betreuung wenden.
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Bei einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich können Sie auch Ihr Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit ich ihn in unseren Tagesablauf integrieren kann. Ich freue mich auf Ihren Besuch!